Die Sondernutzungsgebühr wird gemäß der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Anlage 2, Ziffer 5.2 des Gebührenverzeichnisses, sonstige Überbauungen je angefangener m² Grundfläche einmalig berechnet. Die Gebühren können Sie der Satzung entnehmen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
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