Antrag auf forstrechtliche Genehmigung und Gestattung

für Veranstaltungen im Wald der Stadt Heilbronn

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Hinweis

Für organisierte Veranstaltungen im Wald benötigen Sie sowohl eine forstrechtliche Genehmigung nach § 37 Abs. 2 LWaldG als auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers (i.d.R. die Stadt Heilbronn).


Falls für die Veranstaltung Fahrzeuge eingesetzt werden, ist außerdem für jedes einzelne Kennzeichen eine Fahrgenehmigung erforderlich.


Alle genannten Genehmigungen sind gebühren- bzw. entgeltpflichtig. Die Gebühren beginnen derzeit bei 15 Euro.

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Angaben zur Veranstaltung
Unterlagen
Fahrgenehmigungen

Pro Fahrzeug ist eine Fahrgenehmigung erforderlich (15 EUR je Fahrzeug).

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Stadt Heilbronn | Marktplatz 7 | 74072 Heilbronn | posteingang@heilbronn.de | Tel. 07131 56-0

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