Für organisierte Veranstaltungen im Wald benötigen Sie sowohl eine forstrechtliche Genehmigung nach § 37 Abs. 2 LWaldG als auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers (i.d.R. die Stadt Heilbronn).
Falls für die Veranstaltung Fahrzeuge eingesetzt werden, ist außerdem für jedes einzelne Kennzeichen eine Fahrgenehmigung erforderlich.
Alle genannten Genehmigungen sind gebühren- bzw. entgeltpflichtig. Die Gebühren beginnen derzeit bei 15 Euro.
Pro Fahrzeug ist eine Fahrgenehmigung erforderlich (15 EUR je Fahrzeug).