Plakatwerbung - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg

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Plakatwerbung - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg

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Angaben zur Veranstaltung
Angaben zur Sondernutzung

Zeitraum der Plakatierung

Hinweis: Maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis einschließlich der letzte Tag der Veranstaltung möglich.

max. DIN A0 = 84 x 120 cm

Gebühren


Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von Dauer und Anzahl der Plakatierung.

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Verantwortliche/r für die Plakatwerbung

Angaben zur Person

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