Zeitraum der Plakatierung
Hinweis: Maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis einschließlich der letzte Tag der Veranstaltung möglich.
max. DIN A0 = 84 x 120 cm
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von Dauer und Anzahl der Plakatierung.
Angaben zur Person