Zeitraum der Plakatierung
Hinweis: Maximal 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis einschließlich der letzte Tag der Veranstaltung möglich.
max. DIN A0 = 84 x 120 cm
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von Dauer und Anzahl der Plakatierung. Um zu prüfen, ob Antragsteller von den Sondernutzungsgebühren entbunden werden können, ist von berechtigten Antragstellern zur Prüfung einer etwaigen Gebührenverminderung ein geeigneter aktueller Befreiungsnachweis einzureichen, z. B. Körperschaftssteuerbescheid, Feststellungsbescheid des Finanzamtes, Vereinsregisterauszug etc. Bitte beachten Sie, dass der oben erbetene Nachweis direkt bei Antragstellung mit eingereicht werden muss, damit Ihnen eine Sondernutzungserlaubnis ohne Sondernutzungsgebühren erteilt werden darf. Andernfalls werden Ihnen gemäß der Satzung über Sondernutzung der Stadt Heilbronn Sondernutzungsgebühren erhoben. Eine nachträgliche Korrektur der Sondernutzungserlaubnis kann bedauerlicherweise nicht erfolgen.
Angaben zur Person