Informationsstand - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Sie stellen Antrag als
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Informationsstand - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg

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Angaben zur Sondernutzung

Grund der Sondernutzung

Ort der Sondernutzung

Zeitraum der Sondernutzung

Hinweis: Maximal drei Werktage können geprüft und genehmigt werden.

Informationsstand - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

nach § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg

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Informationsstand

Hinweis: Die maximale Fläche darf 10 m² nicht überschreiten.

Gebühren


Die Gebühr richtet sich nach der Größe der öffentlichen Fläche in m², nach der Dauer der Belegung

und nach der Bedeutung bzw. Einstufung der öffentlichen Fläche gemäß der Satzung über Sondernutzungen

an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VwGO) §§ 1, 2, 7 in Verbindung mit Ziffer 1 Gebührenverzeichnis.

Datenschutz

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