Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Größe der öffentlichen Fläche in m², nach der Dauer der Belegung
und nach der Bedeutung bzw. Einstufung der öffentlichen Fläche gemäß der Satzung über Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VwGO) §§ 1, 2, 7 in Verbindung mit Ziffer 1 Gebührenverzeichnis.