Warenauslage, Warenkörbe, Blumenkübel, Dekoration, Sitzgelegenheiten usw.
Optional können Sie eine Skizze oder einen Lageplan der Außenbewirtschaftung mit Ihrem Antrag einreichen. Dazu können Sie eine Datei im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.
Bitte verwenden Sie den Dateiupload, um dem Antrag Ihre Gewerbeanmeldung anzuhängen. Dazu können Sie bis zu 3 Dateien im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung, Anlage Gebührenverzeichnis, sowie der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von der Größe der Außenbewirtschaftung (siehe unter Plakatierung). Die Gebühren können Sie der Satzung entnehmen: Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Hinweis
Die Gestaltung der Sondernutzungsfläche und Einrichtungen für Warenauslagen, Dekoration und Wartebereiche in der Innenstadt ist entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Gestaltungsrichtlinien für den öffentlichen Raum mit dem Planungs- und Baurechtsamt abzustimmen. (Kontakt: gestaltung-sondernutzung@heilbronn.de - Tel.: 07131 56-2705)
Die Gestaltungsrichtlinien sind beim Planungs- und Baurechtsamt digital erhältlich.
Die Unterschrift bestätigt die vollständige inhaltliche Kenntnissnahme.