Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Warenauslagen, Dekoration und Wartebereiche

§ 16 Straßengesetz Baden-Württemberg

Angaben zum Betrieb, zum Antragsteller/zur Antragstellerin
Angaben zur Sondernutzung

Warenauslage, Warenkörbe, Blumenkübel, Dekoration, Sitzgelegenheiten usw.

Optional können Sie eine Skizze oder einen Lageplan der Außenbewirtschaftung mit Ihrem Antrag einreichen. Dazu können Sie eine Datei im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.

Gewerbeanmeldung

Bitte verwenden Sie den Dateiupload, um dem Antrag Ihre Gewerbeanmeldung anzuhängen. Dazu können Sie bis zu 3 Dateien im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung, Anlage Gebührenverzeichnis, sowie der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von der Größe der Außenbewirtschaftung (siehe unter Plakatierung).
Die Gebühren können Sie der Satzung entnehmen: Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Hinweis
 

Die Gestaltung der Sondernutzungsfläche und Einrichtungen für Warenauslagen, Dekoration und Wartebereiche in der Innenstadt ist entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Gestaltungsrichtlinien für den öffentlichen Raum mit dem Planungs- und Baurechtsamt abzustimmen. (Kontakt: gestaltung-sondernutzung@heilbronn.de - Tel.: 07131 56-2705)


Die Gestaltungsrichtlinien sind beim Planungs- und Baurechtsamt digital erhältlich.

Anmerkungen und Unterschrift

Die Unterschrift bestätigt die vollständige inhaltliche Kenntnissnahme.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Stadt Heilbronn | Marktplatz 7 | 74072 Heilbronn | posteingang@heilbronn.de | Tel. 07131 56-0

Datenschutz