Sonstige Sondernutzungen - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

§ 16 Straßengesetz Baden-Württemberg

Angaben zum Betrieb, Antragsteller/Antragstellerin
Angaben zur Sondernutzung

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Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung, Anlage Gebührenverzeichnis, sowie der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses. Die Höhe ist abhängig von der Größe.
Die Gebühren können Sie der Satzung entnehmen: Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Anmerkungen und Unterschrift

Die Unterschrift bestätigt die vollständige inhaltliche Kenntnissnahme.

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