Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für einen Hausrandstreifen

Am 12.03.2024 wurde vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn entschieden, dass unter bestimmten
Voraussetzungen, Hausrandstreifen angelegt werden dürfen, diese sind:

  • Der Hausrandstreifen soll privat genutzt werden (bspw. Bepflanzung/Bänke).
  • Die Gehwegbreite von 2,50 m darf nicht unterschritten werden.
  • Der Hausrandstreifen muss jederzeit eigenständig durch den Antragsteller gepflegt werden.
  • Die Kosten für eventuelle Rückbaumaßnahmen sind vom Antragsteller selbst zu tragen.
Angaben Antragsteller/Antragstellerin
Angaben zur Hausrandstreifennutzung

Bitte fügen Sie dem Antrag aussagekräftige Bilder/Skizzen bei.

Sie können Dateien im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.

Anmerkungen und Unterschrift

Mit der Unterschrift werden die o.g. Bedingungen akzeptiert. Beachten Sie bitte, dass Sie mit der Maßnahme erst beginnen dürfen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

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