Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Aufsteller

§ 16 Straßengesetz Baden-Württemberg

Angaben zum Betrieb, zum Antragsteller/zur Antragstellerin
Angaben zur Sondernutzung

Pro Betrieb ist max. 1 Aufsteller möglich. Maße max. 1,00 m breit, max. 1,25 m hoch.


Bitte zutreffendes bei Art der Sondernutzung auswählen.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung, Anlage Gebührenverzeichnis, sowie der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von der Größe der Außenbewirtschaftung (siehe unter Plakatierung).
Die Gebühren können Sie der Satzung entnehmen: Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Gewerbeanmeldung

Eine Kopie der Gewerbeanmeldung ist als Nachweis diesem Formular anzuhängen.

Bitte verwenden Sie den Dateiupload, um dem Antrag Ihre Gewerbeanmeldung anzuhängen. Dazu können Sie bis zu 3 Dateien im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.

Anmerkungen und Unterschrift

Die Unterschrift bestätigt die vollständige inhaltliche Kenntnissnahme.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Stadt Heilbronn | Marktplatz 7 | 74072 Heilbronn | posteingang@heilbronn.de | Tel. 07131 56-0

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