Pro Betrieb ist max. 1 Aufsteller möglich. Maße max. 1,00 m breit, max. 1,25 m hoch.
Bitte zutreffendes bei Art der Sondernutzung auswählen.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung, Anlage Gebührenverzeichnis, sowie der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Heilbronn, Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses, abhängig von der Größe der Außenbewirtschaftung (siehe unter Plakatierung). Die Gebühren können Sie der Satzung entnehmen: Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung ist als Nachweis diesem Formular anzuhängen.
Bitte verwenden Sie den Dateiupload, um dem Antrag Ihre Gewerbeanmeldung anzuhängen. Dazu können Sie bis zu 3 Dateien im JPG-, PNG oder PDF-Format mit einer Größe von bis zu 5 MB hochladen.
Die Unterschrift bestätigt die vollständige inhaltliche Kenntnissnahme.